Vier Programme – wenig Hilfe. Wie Deutschland Afghan:innen ihre Unterstützung dankt

Ein Bundesaufnahmeprogramm, ein Ortskräfteprogramm, ein Überbrückungsprogramm und eine Menschenrechtsliste: Vier Wege hat Deutschland geschaffen, um Afghan:innen zu helfen, denen wegen ihrer Arbeit für die Bundeswehr und andere deutsche Organisationen in ihrem Heimatland Verfolgung droht. Sie erhielten rechtlich bindende Zusagen der Bundesregierung, in Deutschland aufgenommen zu werden. Viele sind immer noch in Afghanistan oder Pakistan – und dort an Leib und Leben bedroht.

Von: Joachim Lerchenmüller / PRO ASYL / Amnesty International

Als die NATO im Frühjahr 2021 beschloss, aus Afghanistan abzuziehen, war nicht absehbar, dass die Taliban die Macht im Staat übernehmen würden, noch bevor der letzte NATO-Soldat das Land verlassen hatte. Die chaotischen Szenen auf dem Flughafen von Kabul haben sich in das kollektive Gedächtnis des Westens eingebrannt und erinnerten an den Fall Saigons Ende April 1975.

Die deutsche Bundesregierung wollte sich nach dem Abzug der Bundeswehr für afghanische Mitarbeitende einsetzen. Im Oktober 2022 kündigte die Regierung ein Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan an. Im Dezember 2022 veröffentlichte das Bundesinnenministerium eine Aufnahmeanordnung, nach der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge monatlich bis zu eintausend besonders gefährdeten Afghan:innen Aufnahmezusagen erteilen konnte. Das Programm sollte bis zum Ende der Wahlperiode des Bundestages dauern.

Mit dem Regierungswechsel nach den Neuwahlen zum Bundestag schien das Ende der Aufnahmeprogramme gekommen: Im März 2025 verkündete die neue Bundesregierung, diese Programme stoppen zu wollen und behauptete, dass es sich bei den Zusagen nicht um Verwaltungsakte handele, sie also nicht rechtsverbindlich seien. In der Folge wurden rechtliche Zusagen ignoriert, laufende Verfahren dilatorisch behandelt, Gerichtsurteile nicht umgesetzt. Recht, so scheint es, geht auch in diesem Staat nicht immer vor Politik. Das BAMF und die Bundesregierung müssen durch Nichtregierungsorganisationen, die Klagen von Afghan:innen vor deutschen Gerichten unterstützen, gezwungen werden, das Rechtsstaatsprinzip zu wahren.

Drei bewaffnete Taliban hinter einer Frau mit Burka in Baharak in der afghanischen Provinz Badachschan im Februar 2024.
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Am 28. Januar 2026 ist zuletzt ein Flieger mit über 40 afghanischen Schutzsuchenden gelandet – unter ihnen eine von der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL juristisch unterstützte Afghanin. Für in Pakistan festsitzende Afghan:innen mit deutschen Aufnahmezusagen sei es derzeit ein Wettlauf gegen die Zeit und eine Frage von zivilgesellschaftlicher Unterstützung und Gerichtsentscheidungen, ob ihr Leben gerettet werde, heißt es in einer Pressemitteilung von PRO ASYL.

„Es ist ein Skandal, dass Menschen, die sich unter hohem persönlichen Risiko für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eingesetzt haben, ihr Recht auf Schutz einzeln vor Gericht erstreiten müssen. Eine Bundesregierung, die lebensrettende Zusagen zurücknimmt, handelt schäbig“, sagt Helen Rezene, Co-Geschäftsführerin von PRO ASYL.

Die gefährdete und von PRO ASYL unterstützte Samira Haidari [Name geändert] sagte nach ihrer Ankunft auf deutschem Boden: „Vor Gericht zu gewinnen war das beste Gefühl überhaupt. Ich fühlte mich von allen Traumata befreit, die ich durchgemacht hatte. Den Fall zu gewinnen, war ein großer Triumph für die Menschenrechte.“

Ende Januar 2026 warteten noch etwa 450 Afghan:innen in Pakistan darauf, dass die Aufnahmezusage, die sie im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms bzw. des Ortskräfteverfahrens erhielten, durch die Bundesregierung wahr gemacht wird. Aktuell sind nach Auskunft von PRO ASYL 110 Verfahren auf Vollzug der Aufnahmezusage bei Verwaltungsgerichten anhängig. Außerdem warten 640 hochgradig gefährdete Menschen auf Aufnahme, auch hier sind aktuell über 100 Verfahren von der Menschenrechtsliste und dem sogenannten Überbrückungsprogramm bei Verwaltungsgerichten anhängig. Die Bundesregierung behauptet, dass ausgerechnet für diese besonders Schutzbedürftigen die erklärten Zusagen rechtlich nicht bindend seien. Bis Ende Dezember 2025 hatten von ihnen nur 167 Personen (25 Hauptpersonen und 142 Familienangehörige) das Freikauf-Angebot angenommen, gegen Geldzahlung oder Sachleistungen aus den Aufnahmeprogrammen auszusteigen. Die Regierung Scholz/Habeck hatte diesen Menschen eine Aufnahme zugesagt, weil sie sich für Frauen- und Menschenrechte sowie Freiheit eingesetzt hatten und deshalb bis heute von den Taliban bedroht sind. Dass sie in Pakistan nicht sicher sind, zeigt eine kürzlich erfolgte Razzia durch die Taliban, die Personaldaten aufnahmen und die im „Safe House“ untergebrachten Menschen befragten. Damit sind sie nun noch gefährdeter als zuvor. 2025 wurden bereits 248 Menschen mit deutscher Aufnahmezusage von pakistanischen Behörden nach Afghanistan abgeschoben.

Die Taliban betrachten Menschen, die mit westlichen Organisationen zusammenarbeiteten, Menschenrechtsverteidiger:innen, darunter demonstrierende Frauen, Journalist:innen oder politische Aktivist:innen, als Feinde. Wer protestiert, fällt dem Verschwindenlassen zum Opfer, wird willkürlich festgenommen, inhaftiert, gefoltert oder in anderer Weise misshandelt. Seit dem Machtwechsel sind viele Menschen gezwungen, aus Angst vor Repressalien das Land zu verlassen. Hunderte von ihnen sitzen nach wie vor im Iran, in Pakistan und in der Türkei fest. Dort sind sie mit rechtlichen und finanziellen Problemen konfrontiert und ihnen droht die Abschiebung nach Afghanistan. Es braucht weiterhin öffentlichen und juristischen Druck auf die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass gemachte Aufnahmezusagen eingehalten werden. Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland, beklagt, die Bundesregierung unter Friedrich Merz suche „strategisch nach Lücken im Gesetz und umgeht systematisch Gerichtsurteile. Währenddessen droht den schutzsuchenden Menschen in Pakistan durch jeden weiteren Tag die Abschiebung nach Afghanistan – und damit Folter und der Tod. Wer international als verlässlicher Partner gelten will, muss sein Wort halten. Wer den Rechtsstaat achtet, muss Gerichtsurteile umsetzen. Wir fordern die Bundesregierung auf, nun endlich beides zu tun!“

„Pacta sunt servanda“ war einmal Grundprinzip konservativer Politik.