Von: Joachim Lerchenmüller
Zu den vielfältigen Vorbereitungen für den Spannungs- und Verteidigungsfall, die die Bundesregierungen der Kanzler Scholz (SPD) und Merz (CDU) seit der Ausrufung der „Zeitenwende“ initiiert haben, gehören auch die Neuorganisation der sog. zivilmilitärischen Zusammenarbeit (ZMZ) und der Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU). Beide Planungen greifen, auch schon vor einer etwaigen Ausrufung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls, in die Gesellschaft ein und tangieren die Menschen- und Grundrechte der Bevölkerung.
„Wir brauchen einen Mentalitätswechsel. […] Wir müssen uns wieder an den Gedanken gewöhnen, dass die Gefahr eines Krieges in Europa drohen könnte, und das heißt, wir müssen kriegstüchtig werden, wir müssen wehrhaft sein und die Bundeswehr und die Gesellschaft dafür aufstellen.“ Mit diesen Worten führte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius am 29. Oktober 2023 im Interview mit dem ZDF das Konzept der «Kriegstüchtigkeit» der deutschen Gesellschaft in die politische Debatte ein. Nur mit einer anderen «Mentalität» ist es nicht getan. Deshalb erfolgte nun die Erstellung der erwähnten Dokumente zur zivilmilitärischen Zusammenarbeit (ZMZ 4.0) und zur militärischen Verteidigung auf nationaler Ebene (OPLAN DEU). Die Zählung «4.0» ist historisch-thematisch bedingt: 1.0 bezog sich auf die Zeit vor dem Zusammenbruch der Sowjetunion, 2.0 auf die Auslandseinsätze der Bundeswehr, 3.0 auf die „Amts- und Katastrophenhilfe neuer nationaler Krisendimensionen (Flüchtlingshilfe; Corona; Hilfe bei Flut und Hochwasser und Waldbrandereignissen)“, 4.0 auf die Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung (Grünbuch ZMZ 4.0, S. 5).
Den OPLAN DEU entwickelte ein Team aus Expertinnen und Experten aller Bereiche der Bundeswehr, des Bundes, der Länder und Kommunen, der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z. B. THW, Rettungsdienste und Feuerwehrkräfte, Flugrettungen, Zivilschutz etc.) und der Wirtschaft. Der Plan ist geheim und wird fortlaufend aktualisiert und weiterentwickelt. Er regelt den konkreten Einsatz der Bundeswehr im Landesinnern in Friedenszeiten, im Spannungs- und im Verteidigungsfall. Er bezieht sich dabei sowohl auf die offiziellen Aufgaben der Bundeswehr im Rahmen der Landesverteidigung als auch der Bündnisverteidigung (NATO). Mit Blick auf Letztere hat sich die geopolitische und militärische Lage Deutschlands seit den 1990er Jahren grundlegend geändert: Die alte Bundesrepublik wäre im Kriegsfall ein zentraler Frontstaat gewesen, mit der Aufgabe, definierte Verteidigungslinien zu halten (Stichwort: „Fulda Gap“). Die Ost-, Südost- und Nordosterweiterungen der NATO – Ostdeutschland 1990, Polen, Tschechien und Ungarn 1999, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei und Rumänien 2004, Albanien und Kroatien 2009, Montenegro 2017, Nordmazedonien 2020, Finnland 2023 und Schweden 2024 – machte aus Deutschland einen Staat im Herzen des Bündnisgebiets, dem die zentrale Aufgabe zukommt, Drehscheibe für militärisches Material und Kampftruppen zu sein, die von Westen nach Osten verlegt werden, sowie von Verwundeten, die von der Front ins deutsche Hinterland zurückkehren. Das heißt konkret: Es muss eine sehr hohe Zahl von Soldat:innen mit ihrem Material quer durch Deutschland transportiert und dabei logistisch und medizinisch versorgt und gesichert werden. Dies ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, und hier kommt die zivilmilitärische Zusammenarbeit 4.0 als Instrument der Gesamtverteidigung ins Spiel, und zwar auch unter den Bedingungen asymmetrischer und hybrider Konflikte unterhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls. Die ZMZ 4.0 beschreibt unter anderem das Zusammenwirken von staatlichen oder nichtstaatlichen zivilen Organisationen mit den Streitkräften.
Und hierbei kommt es auf den einzelnen Menschen an. In den Worten des Grünbuchs ZMZ 4.0: „Eine widerstandsfähige Gesellschaft erfordert den Schulterschluss aller Akteure – von der lokalen Bevölkerung bis hin zu staatlichen Institutionen. Die Bevölkerung selbst spielt eine wichtige Rolle, indem sie im Sinne der Zivilen Verteidigung geschult und sensibilisiert wird. Denn erfolgreiche ZMZ wird nur dann gelingen, wenn jede und jeder Einzelne aus der Bevölkerung daran aktiv mitwirkt. Hierzu ist das kollektive Bewusstsein zu schaffen und aufzubringen.“ (S. 19)

Im Folgenden soll diese aktive Mitwirkung am konkreten und im Kriegsfall sehr bedeutsamen Beispiel des Gesundheitswesens aufgezeigt werden. Das Grünbuch ZMZ 4.0 definiert die zuverlässige Versorgung mit Gesundheitsleistungen als wichtig für die Moral sowohl der Truppe als auch der Zivilbevölkerung:
„Gesamtverteidigung als Aufgabe der Zivilgesellschaft und der Bundeswehr bedeutet für alle Akteure im Gesundheitswesen, ihren Beitrag zu leisten und am Bedarf der Streitkräfte zu planen, sodass eine Umsetzung notwendiger Maßnahmen im Bedarfsfall unmittelbar erfolgen kann. Akteure des Gesundheitswesens im Sinne dieser Ausführungen sind beispielsweise Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, ambulante Versorgungseinrichtungen, Apotheken, Arztpraxen oder die Kassenärztlichen Vereinigungen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen. Eine rechtliche Besonderheit stellen die Hilfsorganisationen dar, die im ‚Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften‘ (2008) genannt sind. Dabei gilt, dass das DRK den Sanitätsdienst der Bundeswehr im Sinne des Artikels 26 des I. Genfer Abkommens unterstützt und Johanniter Unfallhilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD) zur Unterstützung des Sanitätsdienstes ermächtigt werden. […] Für die nicht im Fokus des vorgenannten Gesetzes stehenden anderen Akteure (siehe oben) und die dort nicht aufgeführten Hilfsorganisationen, zum Beispiel Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und andere Leistungserbringer im Rettungsdienst, Feuerwehren, Eigenbetriebe der Städte und Landkreise, private Anbieter, besteht das Problem, dass diese aktuell in Vorausplanungen nicht eingebunden sind und deren Rolle bislang auch nicht ansatzweise skizziert ist.“ (S. 32 f.)
Die Ausführungen machen deutlich, wie umfassend das Gesundheitswesen in die zivilmilitärischen Planungen integriert werden wird, einschließlich der Tausenden ehrenamtlichen Mitarbeitenden der genannten Hilfsorganisationen. Die geforderte Planung „am Bedarf der Streitkräfte“ bedeutet faktisch eine Militarisierung der Krankenhäuser und des gesamten Gesundheitswesens. So wird damit gerechnet, dass der zivile Sanitätsdienst allein im Spannungsfall für 60.000 Soldat:innen eine entsprechende (hausärztliche) medizinische Versorgung mit entsprechendem Gerät sicherstellen muss. Im Verteidigungsfall steigt der Bedarf der Bundeswehr an medizinischer Versorgung durch den zivilen Sanitätsdienst massiv an. Das Grünbuch stützt sich hier in seiner Prognose auf wissenschaftliche und fachpraktische Expertise:
„Die im Falle einer militärischen Eskalation in Form von Kampfhandlungen darüber hinaus entstehenden Bedarfe der Bundeswehr sind der Zeitschrift Wehrmedizin und Wehrpharmazie (2/2023, Kohl M. et al., S. 38 ff.) zu entnehmen. Danach ist mit bis zu 1.000 Patientinnen und Patienten pro Tag zu rechnen, von denen 33,6 Prozent intensivpflichtig, 22 Prozent vermehrt pflegebedürftig und 44,4 Prozent leichter verletzt sind. Ausgehend von diesen Zahlen bedeutet dies unter heutigen notfallmedizinischen Bedingungen, dass täglich mindestens 336 Rettungswagen mit Notarzt, 220 Notfallkrankenwagen und etwa 220 Krankenwagen benötigt werden, die zusätzlich zu den Regelrettungsdiensten in Dienst gestellt werden müssten. Dabei sind Weiterverlegungen dieser Patientinnen und Patienten in Weiterbehandlungs- und Rehabilitationseinrichtungen nicht eingerechnet.“ (S. 34).
Die Autoren der zitierten Studie kämen, so das Grünbuch, unter anderem zu dem Fazit, dass in der konkreten operativen Planung ein Zusammenwirken von militärischen und zivilen Kräften erforderlich sei. Das Grünbuch zitiert an dieser Stelle auch Einschätzungen, die auf dem Deutschen Chirurgie-Kongress in Leipzig 2024 diskutiert wurden. Dietmar Pennig, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), gehe davon aus, dass die militärischen Bettenkapazitäten innerhalb von 48 Stunden nach Beginn von Kampfhandlungen ausgeschöpft seien und ab diesem Zeitpunkt verletzte Soldat:innen also auch in zivilen Krankenhäusern und Kliniken behandelt werden müssten.
Der Generalstabsarzt der Bundeswehr, Norbert Weller, wird in einem Beitrag des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) mit den Worten zitiert, man stehe auch hier vor einer Zeitenwende, „denn die europäischen Gesundheitssysteme mussten sich in den letzten 30 Jahren nicht mit der Versorgung mehrerer hundert Kriegsverletzer pro Tag beschäftigen“. Um sich für das Szenario des Bündnisfalls zu wappnen, brauche es laut Weller starke Partner und etablierte Kooperationen. Der Generalstabsarzt spricht sich für eine rechtliche Neuregelung der Zusammenarbeit zwischen Bundeswehrkliniken, den berufsgenossenschaftlichen Kliniken (BG-Kliniken), den Universitätskliniken und den Kliniken des TraumaNetzwerkes DGU® der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) aus. Das 2008 von der DGU initiierte Projekt TraumaNetzwerk dient nach eigenen Angaben der Optimierung der Prozess- und Strukturqualität durch eine zertifizierte Vernetzung geprüfter Krankenhäuser einer Region, die regelhaft an der Versorgung Schwerverletzter teilnehmen. Darin eingebunden seien Rettungsdienste, Ärzte sowie kompetente Einrichtungen und Zentren zur Behandlung spezieller Verletzungsfolgen wie Schwerbrandverletzten-, Rückenmarksverletzten- und Replantationszentren. Die Traumazentren garantieren die Aufnahme von Schwerverletzten rund um die Uhr und ihre Zuweisung in eine Klinik nach klar definierten Kriterien. Alle Kliniken nehmen an internen und externen qualitätssichernden Maßnahmen teil, Ärzt:innen und Pflegepersonal werden durch Hospitationen, Austauschprogramme und gezielte Fort- und Weiterbildungsprogramme höher qualifiziert. Die Traumazentren stimmen sich hinsichtlich der Vorhaltung von spezifischen fachlichen Kompetenzen nach medizinischen Notwendigkeiten und Entwicklungen im Netzwerk ab. Nach Angaben der DGU behandeln die aktuell rund 700 Kliniken des TaumaNetzwerkes DGU® jährlich rund 30.000 Fälle, also rund 82 Neuaufnahmen täglich.
Selbst ein etabliertes professionelles Netzwerk wie das hier kurz vorgestellte wäre im Kriegsfall mit bis zu 1.000 zusätzlichen militärischen Patient:innen komplett überfordert. Ganz zu schweigen von Krankenhäusern, die diese professionelle institutionsübergreifende Kooperation nicht praktizieren. Christiane Bruns, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, sagte 2024 dem MDR:
„Ich mache mir schon Gedanken, inwieweit in den genannten Häusern, auch den Universitätskliniken, das vorhandene Personal die zeitnahe Versorgung der Verletzten in dieser Masse übernehmen soll. Wir sind alle hoch spezialisiert, können Tumoroperationen durchführen, aber die grundsätzliche Versorgung dieser [durch Kriegshandlungen] Schwerverletzten bedarf einer großen Menge mehr an Personal.“
Bruns plädiert dafür, erfahrene Chirurg:innen auf kriegsspezifische Verletzungen umzuschulen und jüngere Kolleg:innen grundsätzlich dafür auszubilden. Die Versorgung von Kriegsverletzungen ist in Deutschland nämlich nicht Teil der chirurgischen Ausbildung. Auch Dietmar Pennig, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), forderte auf dem Leipziger Chirurgie-Kongress 2024 laut MDR deutlich mehr Kurse und ein Training der Systeme:
„Das heißt, Krankenhäuser müssen einen Tag vom Netz genommen werden können, um solche Szenarien zu trainieren. Das kostet für ein Krankenhaus der mittleren Größe etwa 100.000 Euro. Diese Finanzmittel werden aber an keiner Stelle bereitgestellt. Das muss aber budgetiert werden, denn sonst leidet die Zivilbevölkerung im Falle einer kriegerischen Auseinandersetzung auf deutschem Boden.“
In den USA hingegen rotieren laut Pennig pro Jahr 50.000 Ärztinnen und Ärzte in die Militärkrankenhäuser. Dies werde staatlich finanziert, gefordert und gefördert. In Deutschland sei das bislang undenkbar. Ganz so, wie Dietmar Pennig, es formuliert, stimmt das nicht: Denn zum genannten TraumaNetzwerk DGU® gehören auch die Bundeswehrkrankenhäuser und die berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken. Diese arbeiten auch jenseits des TraumaNetzwerks DGU® strukturiert zusammen, so bei der Weiterbildung von Bundeswehrärzt:innen in BG-Kliniken. Rechtliche Grundlagen hierfür bilden unter anderem die Sozialgesetzbücher V und VII, das Soldatengesetz und die Landeskrankenhausgesetze. Dabei sind jedem Bundeswehrkrankenhaus BG-Kliniken verbindlich zugeordnet:
Im Spannungs- und Verteidigungsfall werden die BG-Kliniken – wie alle Krankenhäuser in Deutschland – Teil der militärisch-zivilen Gesamtversorgung, was zwangsläufig zur Triage im großen Stil führen dürfte, da die Kapazitäten im Gesundheitswesen schon in Friedenszeiten kaum ausreichen, um eine zeitnahe adäquate Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsleistungen zu gewährleisten. Täglich zusätzlich 1.000 schwerverletzte Soldat:innen und täglich mindestens 336 zusätzliche Rettungswagen mit Notarzt, 220 Notfallkrankenwagen und etwa 220 Krankenwagen, – niemand kann ernsthaft davon ausgehen, dass diese zusätzlichen Bedarfe unter den Bedingungen von Kampfhandlungen gedeckt werden können.

Das Gesundheitswesen „am Bedarf der Streitkräfte zu planen“ (Grünbuch ZMZ 4.0, S. 32) verlangt von den zivilen Beschäftigten schon heute ungefragt einen quasi-militärischen Beitrag, ohne dass die Regierung einen strukturellen und personellen Aufwuchs des zivilen Gesundheitssystems finanzieren würde. Im Gegenteil: Die erst vor Kurzem von Regierung und Bundestag beschlossene Reform der Krankenhausreform und die Reform der gesetzlichen Krankenkassen sind primär dem Prinzip der Ausgabenbegrenzung verpflichtet. Der von Boris Pistorius geforderte „Mentalitätswechsel“ hat im Bundesgesundheitsministerium nicht stattgefunden.
Die Konsequenz ist klar: Auch das Menschenrecht auf Gesundheit und auf ärztliche Versorgung (Artikel 25 AEMR) wird im Ernstfall nicht mehr gelten. Ganz abgesehen von den anderen massiven Eingriffen in die Menschen- und Grundrechte, die mit der Ausrufung des Spannungs- oder Verteidigungsfalles einhergehen würden: Einschränkungen zum Beispiel bei der Freizügigkeit, der Berufs-, Versammlungs-, Demonstrations- und Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit oder des Post- und Fernmeldegeheimnisses.
Literatur:
Grünbuch ZMZ 4.0. Zivil-Militärische Zusammenarbeit 4.0 im militärischen Krisenfall. Eine Situationsbeschreibung, Analyse und Handlungsempfehlungen. Herausgegeben vom Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e. V., Berlin März 2025 (2. Auflage).
https://zoes-bund.de/wp-content/uploads/2025/03/250306_Gruenbuch_ZMZ_digital.pdf
Im Verteidigungsfall: Worauf muss das deutsche Gesundheitswesen vorbereitet werden? https://www.mdr.de/wissen/medizin-gesundheit/zivil-militaerische-massnahmen-im-nato-buendnisfall-104.html [03.05.2024, aktueller Download: 31.05.2026]
