Von: Christian Eisenreich
Der südkoreanische Assembly and Demonstration Act stellt Ruhezonen und ungestörten Verkehrsfluss über das Menschenrecht auf friedliche Demonstrationen und öffentliche Meinungsäußerung. Er verlangt eine frühe ausführliche Voranmeldung und erlaubt Staat und Polizei, friedliche Proteste aus trivialen Gründen zu verbieten und mit unverhältnismäßiger Härte aufzulösen.
Ruhe und Ordnung schlägt Demonstrationsrecht
Der Assembly and Demonstration Act (ADA) wurde während der Militärdiktatur Anfang der 1960er-Jahre eingeführt und seither mehrfach erweitert und überarbeitet. Grundsätzlich erlaubt ADA friedliche Demonstrationen, einige Artikel jedoch widersprechen dem UN-Zivilpakt, dem Südkorea im April 1990 als Vertragsstaat beitrat. Während viele der enthaltenen Artikel friedliche Demonstrationen unter Schutz stellen – so verbietet Artikel 3 grundsätzlich die Unterbrechung laufender Versammlungen –, reiben sich Menschenrechtler an Passagen, die eine Wahrung der öffentlichen Ruhe und Ordnung offen über das Versammlungsrecht stellen. Die verschiedenen willkürlichen Einschränkungen erschweren es den Demonstranten bewusst, ihren jeweiligen Anliegen ausreichend Gehör zu verschaffen und höhlen damit den UN-Zivilpakt aus. In zwei Berichten zu Südkorea mit den Titeln „Right of the People, Duty of the State“ (von 2025) sowie „Mission Failed“ (von 2017) fordert Amnesty International die Entschärfung und eine menschenrechtskonforme Anwendung der ADA-Artikel. Derzeit erlauben verschiedene Artikel das Verbot von Demonstrationen neben legitimen Sicherheitsbedenken auch aufgrund des gewählten Ortes, des Zeitfensters oder zu erwartender Verkehrsstörungen. Damit lassen sich die Artikel dazu missbrauchen, Proteste gezielt zu unterdrücken. Ferner wird die Schwelle für die Auflösung laufender Protestaktionen sehr niedrig angesetzt. Prinzipiell muss jede öffentliche Versammlung spätestens 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden.
Heile Welt
Südkorea hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einer aufstrebenden High-Tech-Nation entwickelt und präsentiert sich in bewusster Abgrenzung zum totalitären Nordkorea gerne als eine offene demokratische Gesellschaft. In der öffentlichen Wahrnehmung gilt das Land als vergleichsweise modern, friedlich und ruhig. Die Wahrung dieser Außenwirkung hat für den Staat hohe Priorität und wird teilweise über die Belange der Bevölkerung gestellt. Zunehmender Großdemonstrationen auf der Straße überdrüssig, überspannte der ehemalige Präsident Yoon Suk-yeol im Dezember 2024 den Bogen und rief überraschend das Militärrecht aus. Der Schuss ging nach hinten los, und auf weitere energische Massenproteste folgte seine Zwangsabsetzung im April 2025. Dies zeigt, wie dünnhäutig teilweise auf vermeint-liche Angriffe auf die öffentliche Ordnung reagiert wird. Der ADA enthält weiterhin die strittigen Artikel, die auch vor, während und nach der Amtszeit von Präsident Yoon einen effektiven öffentlichen Protest erschwerten – das gilt insbesondere für die Umgebung des Regierungssitzes im Distrikt Yongsan der Hauptstadt Seoul.
Während es in Deutschland durchaus üblich ist, direkt vor dem Bundesverfassungsgericht, vor Botschaften oder dem Reichstagsgebäude zu demonstrieren, ist dies in Südkorea unmöglich. Artikel 11 des ADA verbietet öffentliche Versammlungen im Umkreis von 100 Metern um das Nationalparlament, sämtliche Gerichte, die Wohnsitze des Präsidenten, des Premierministers und anderer hochrangiger Amtsträger sowie diplomatische Vertretungen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn garantiert werden kann, dass die Tätigkeiten der jeweiligen Institutionen auf keine Weise unterbrochen oder gestört werden. Da bereits Protestrufe in Hörweite oder Plakate im Sichtbereich nach dieser Definition als störend gelten, ist die Anmeldung einer Protestaktion innerhalb der Sperrzonen weitgehend zwecklos. In der Praxis werden diese ohnehin großen Bereiche unter Berufung auf Artikel 12 noch weiter ausgedehnt, indem man die umliegenden Straßen und den öffentlichen Nahverkehr ebenfalls in die Antragsbewertung einbezieht. Die Artikel 10, 11 und 12 stehen im Mittelpunkt der Kritik von Amnesty International.
Hohe Hürden für Versammlungen im öffentlichen Raum
In Südkorea ist es auf Basis des ADA nicht nur möglich, an bestimmten Orten Proteste zu verbieten (Artikel 11), sondern auch während arbiträr gewählter Zeitfenster (Artikel 10) und aufgrund einer erwartbaren Verkehrsbehinderung (Artikel 12) – aus Sicht von Menschenrechtsorganisationen unverhältnismäßige und vorgeschobene Begründungen, zumal die Verantwortung vollständig auf die Organisatoren abgewälzt wird. So wird für Versammlungen an Verkehrsknotenpunkten zwingend ein Konzept verlangt, dass während der gesamten Dauer der Protestveranstaltung jede Störung des Verkehrsnetzes vermeidet. Eine Option ist die Benennung sogenannter „Guides“ unter den Teilnehmern, die als zivile Verkehrspolizisten einen permanent unterbrechungsfreien Verkehr garantieren müssen. Diese absurde Anforderung schreckt viele Antragsteller ab. Nach Artikel 10 müssen zudem alle Versammlungen tagsüber stattfinden, da „niemand […] vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang eine Versammlung im Freien abhalten oder eine Demonstration veranstalten [darf]“. Auch hier gibt es wieder eine Ausnahmeregel, die aber sehr selten greift. Hierzu wird ein triftiger Grund verlangt, warum die Versammlung nur außerhalb der erlaubten Zeit möglich sein soll. Die Staatspolizei kann die Anträge ablehnen, bewilligen wie gesehen oder bei der Bewilligung einen alternativen Ort und/oder Zeitpunkt vorschreiben.

Der Amnesty-Report „Right of the People, Duty of the State“ schlüsselt die Zahl der Ablehnungen von Januar 2022 bis Juni 2024 für drei Polizeibezirke von Seoul auf. Demnach wurden in diesem Zeitraum insgesamt 1.031 von 31.515 Versammlungsanfragen abgelehnt, der überwiegende Teil auf Basis der Artikel 11 und 12. Dabei wurde Ende 2022 ein signifikanter Anstieg solcher Ablehnungen registriert. Dies deutet aus Sicht der Autoren darauf hin, dass die Polizei die Zahl der Demonstrationsverbote in Phasen allgemeiner Unzufriedenheit mit der Regierung jederzeit erhöhen und so das Versammlungsrecht aushebeln kann. Der ADA wird auch herangezogen, um bereits laufende unbequeme Demonstrationen aufgrund kleinster Verstöße nachträglich für illegal zu erklären und kurzerhand aufzulösen – selbst wenn diese ansonsten friedlich ablaufen.
Marginalisierung von Randgruppen
Besonders problematisch ist die repressive Anwendung des ADA, wenn es bei den Versammlungen um den öffentlichen Personenverkehr selbst geht. Zu spüren bekam das bis zu einem Kompromiss im August 2026 über viele Jahre die Behindertenrechtsorganisation Solidarity Against Disability Discrimination (SADD), die sich seit ihrer Gründung im September 2007 mit friedlichem Protest für einen besseren Zugang körperlich eingeschränkter Menschen zum öffentlichen Personennahverkehr und dadurch mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einsetzt. Zum Zeitpunkt der Gründung waren noch etliche altmodische Plattformlifte im Einsatz, die konstruktionsbedingt sehr gefährlich für Rollstuhlfahrer waren. Erst im Sommer 2024 erfolgte der endgültige Beschluss, die unsicheren Lifte nach über 30 Jahren und etlichen teils tödlichen Unfällen abzuschaffen – auch auf Druck der SADD.

Bei ihren Protesten versammeln sich die Mitglieder, die überwiegend auf Rollstühle angewiesen sind, an den U-Bahn-Stationen und sehen sich dabei einer Reihe von Polizisten gegenüber, deren Zahl die der Teilnehmer weit übersteigen kann. Die Versammlungen werden nur genehmigt und toleriert, sofern sich die Protestierenden von den Zügen fernhalten und ruhig verhalten. Nach dem die SADD nach vielen Jahren 2025 wieder damit begann, aktiver in den öffentlichen Nahverkehr einzugreifen, zeigte sich die Nulltoleranz der Polizisten. Bei dem sogenannten „subway-riding“ steigen mehrere Rollstuhlfahrer zeitgleich besonders langsam in die U-Bahnen ein oder erschweren anderen Passagieren den Ein- und Ausstieg. Bereits diese vergleichsweise milde und friedliche Form des Protests geht der südkoreanischen Polizei oft zu weit. Eine solche Aktion wurde nach Bericht der Korea Times im April 2025 mit unverhältnismäßiger Härte aufgelöst: Gegen acht Uhr morgens und somit mitten im Berufsverkehr hatten sich die Demonstranten in der U-Bahn-Station Hyehwa versammelt. Sie wurden unter Verweis auf die Sicherheit des Bahnverkehrs umgehend des Ortes verwiesen, obwohl keine konkrete Gefahr von ihnen ausging. Nachdem sich die SADD-Aktivisten zu Recht weigerten, kam es zunächst zu einer verbalen und kurz darauf körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Rollstuhlfahrern und der zahlenmäßig stark überlegenen Polizei. Die Aktivisten wurden dabei teilweise verletzt und ihre Rollstühle beschädigt. Die Polizei begründet ihr überzogen brutales Vorgehen mit einer Störung des Geschäftslebens und ist dabei vom ADA gedeckt – tatsächlich handelt es sich um die anlasslose gewaltsame Auflösung einer friedlichen Protestaktion. Die SADD ließ sich davon nicht einschüchtern. Im Juli 2026 wurde zum ersten Mal nach über 20 Jahren ein gemeinsames „bus-boarding“ organisiert, um für mehr Niederflurbusse und Einstiegshilfen zu demonstrieren.

Tod durch Wasserwerfer
Die südkoreanische Polizei ist grundsätzlich dazu befugt, auch weitgehend friedliche Demonstranten mit Reizgas und Wasserwerfern zu zerstreuen. Der Amnesty-Bericht „Mission Failed“ weist darauf hin, dass dies völlig unverhältnismäßig ist: „Das Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE/ODIHR) legt ausdrücklich fest, dass Wasserwerfer niemals zur Auflösung friedlicher Proteste eingesetzt werden sollten.“ Der UN-Sonderberichterstatter für die Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Maina Kiai hält Macht-demonstrationen wie das Umstellen mit Polizeibussen und den Einsatz von Wasserwerfern oder Tränengas ohnehin für kontraproduktiv: „Die Art und Weise, wie solche Taktiken eingesetzt werden […] führt mit ziemlicher Sicherheit zu einer Verschärfung der Spannungen zwischen der Polizei und den Demonstrierenden, die solche Maßnahmen als unbegründete Angriffe verstehen. Eine solche Aggression erzeugt weitere Aggression.“

Der Bericht schildert den tragischen Tod des Bauern Baek Nam-gi bei einer Volkskundgebung am 14. November 2015. An der „People’s Rally“ nahmen damals über 70.000 Menschen aus verschiedenen Gewerkschaften, Bauernverbänden, Studierenden- und Bürgerrechtsgruppen teil, wobei von insgesamt 63 angemeldeten Versammlungen im Vorfeld 15 verboten worden waren. Der 69-jährige Baek Nam-gi lief für die Gruppe „Katholische Koreanische Bauern“ mit, um einen besseren Schutz der einheimischen Reispreise einzufordern. Am Tag der Demonstration rückte die Polizei mit einem Großaufgebot in Armeestärke auf und blockierte mit Bussperren die Wege zum Regierungssitz. Zusätzlich wurden 19 massive mobile Wasserkanonen mobilisiert. Wie von Maina Kiai prognostiziert sorgten die massiven Bussperren für großen Frust, und die Lage eskalierte. Bereits ein harmloses Anbringen von Aufklebern oder das Zerren an der Absperrung durch einzelne Teilnehmer führte zum großflächigen Einsatz der Wasserwerfer. Insgesamt wurden dabei innerhalb von sechs Stunden aus zehn der 19 Wasserwerfer 202 Tonnen Wasser und 440 Liter des chemischen Reizmittels Pseudocapsaicin versprüht. Baek Nam-gi wurde gegen 19 Uhr aus nächster Nähe von einem steinharten Wasserstrahl am Kopf getroffen und mit voller Wucht zu Boden geschleudert. Er verstarb nach 317 Tagen im Koma an seinen schweren Verletzungen.
Besserung in Sicht?
Der ADA wird fortlaufend angepasst und teilweise gelockert, bleibt im Kern aber zu restriktiv. Staat und Polizei setzen zunehmend auf Deeskalation und suchen nach Kompromissen mit den Interessenverbänden, um langfristig die Ordnung zu wahren anstatt vorschnell Versammlungen aufzulösen. So konnte nach einem Bericht der Korean Times im August 2026 eine Einigung zwischen der regierenden Demokratischen Partei Koreas (DPK) und der SADD erzielt werden, die mit vielen Protesten zur morgendlichen Rush-Hour hart erkämpft worden war. Es wurden konkrete Maßnahmen zur Inklusion beschlossen, und die SADD stellte umgehend ihre „subway-ridings“ und „bus-boardings“ bis auf Weiteres ein. Öffentlichkeitswirksame Erfolge dieser Art dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die südkoreanische Polizei bis heute vom ADA legitimiert ist, friedliche Proteste jederzeit aufgrund von Ort, Zeit und Verkehrslage zu verbieten, und alle Mittel hat, regierungskritische Demonstrationen zeitweise zu verhindern. Man verstößt damit weiterhin gegen internationale Abkommen und Richtlinien, die friedliche Versammlungen ermöglichen und schützen.
