Die vollständige Gleichberechtigung queerer Familien lässt noch immer auf sich warten. Betroffene Familien wollen das nicht länger hinnehmen und klagen gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) – und haben nun einen wichtigen Etappensieg vor Gericht erreicht.
Nach der Einführung der Dritten Option und Ehe für Alle hat der Bundestag die gesetzlichen Regeln unangetastet gelassen, nach denen Kindern bei Geburt rechtlich Elternteile zugeordnet werden. Das führt zu einer massiven Benachteiligung von Familien, in denen der zweite Elternteil kein Mann, sondern eine Frau oder eine Person mit divers-Eintrag ist. Kinder, die in solche Beziehungen geboren werden, haben rechtlich nur ein Elternteil – auch wenn die Eltern verheiratet sind oder die Elternschaft anerkennen möchten.
In einer der GFF-Klagen hat das Oberlandesgericht Celle nun in einem bemerkenswerten Beschluss das Verfahren ausgesetzt und den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Lea Beckmann ist Rechtsanwältin und bei der GFF verantwortlich für strategische Klagen gegen Diskriminierung. Sie stellt die Hintergründe dar, ordnet den Beschluss des Oberlandesgerichts ein und steht für eine Diskussion zur Verfügung.
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